Innerhalb der innerstädtischen Bebauung war die Errichtung eines Kletterturms (Kristallturm) geplant. Ein Kontaminationsverdacht war aus der vormaligen Nutzung des Grundstückes selbst nicht abzuleiten, sondern resultierte aus der langjährigen intensiven industriellen Flächennutzung der benachbarten Grundstücke. Bei Bodenuntersuchungen in den frühen 90er Jahren wurden hier z. T. hohe Belastungen des Bodens mit Schwermetallen nachgewiesen. Vor dem Hintergrund der geplanten sensiblen Nutzung als Sport- und Freizeitfläche war eine Orientierende Untersuchung gemäß § 3 BBodSchV (1999) durchzuführen. Das Untersuchungsareal wurde in Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde in 5 Teilflächen unterteilt. Die Raster für die einzelnen Mischproben wurden unter Beachtung der geplanten Nutzung und der früheren Bebauung festgelegt.