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Informationspflicht seitens Auftraggeber

Vor Auftragserteilung ist der Auftraggeber verpflichtet der IfUA GmbH alle bekannten Gefahren und Handhabungshinweise im Zusammenhang mit den durchzuführenden Arbeiten mitzuteilen. Auf von den zu nehmenden Proben herrührende Gesundheits- und Sicherheitsbedenken ist schriftlich hinzuweisen, dies gilt auch für einfache Wasserspiegelmessungen. Falls sich während der Durchführung der beauftragten Leistungen herausstellt, dass eine Belastung/Kontamination vorlag, aber nicht angezeigt wurde, so ist die IfUA GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt oder kann die Ausführung des Auftrags unterbrechen. In diesem Fall hat der Auftraggeber die der IfUA GmbH entstandenen Kosten zu tragen oder die zusätzlichen Kosten für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu übernehmen.